Schul- und Hausordnung der PTS Oberwart

 

Die Regeln

Schul- und Hausordnung

Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, diese Schul- und Hausordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Jeder Verstoß dagegen zieht Konsequenzen nach sich, die bis zum vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht reichen können.

Der Unterricht

Der Unterricht beginnt um 07:40 Uhr - spätestens zu diesem Zeitpunkt sitzen alle Schüler/innen in den Klassen. Auf das pünktliche Erscheinen zum Unterricht, speziell auch zum Nachmittagsunterricht bzw. zu Schulveranstaltungen, wird größter Wert gelegt.

Die Beaufsichtigung

Die Beaufsichtigung der Schüler/innen beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn bzw. einer Schulveranstaltung. Während den Pausen wird die Beaufsichtigung fortgesetzt, in der Mittagspause ist jedoch keine Beaufsichtigung vorgesehen.

Die Pausen

Pausen dienen der Erholung bzw. zum Aufsuchen der Toiletten und eventuell zum Wechsel der Klassen zwischen zwei Unterrichtsfächern. Nach dem Einläuten der folgenden Stunde begeben sich alle Schüler/innen sofort und ausnahmslos auf ihre Plätze. 

In den Klassen

Es ist jede Schülerin und jeder Schüler für seinen Platz verantwortlich. Nach Unterrichtsende werden die Sessel auf den Tisch gestellt. Die Handys werden lautlos vor jeder Unterrichtseinheit in einer dafür vorgesehenen Box am Lehrertisch verstaut. Jede Schülergruppe ist für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich.
 

Werkstätten und EDV-Räume

Werkstätten und EDV-Räume dürfen nur in Begleitung der jeweiligen Klassenlehrerin/des jeweiligen Klassenlehrers betreten werden. Die Inbetriebnahme von Maschinen und EDV-Geräten ist nur mit Genehmigung der Lehrperson gestattet.

Im gesamten Schulgebäude

  • gilt Hausschuhpflicht (schwarze Gummisohlen sind nicht erlaubt)
  • herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot
  • ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände strengstens verboten
  • ist das Kaugummikauen nicht erlaubt
  • landen keinerlei Abfälle auf dem Fußboden
  • wird nicht gelaufen, geschrien oder gerauft
  • werden keine Kappen oder Mützen getragen

Auf dem Schulgelände

  • gilt ebenfalls striktes Alkohol- und Rauchverbot
  • werden keine schulfremden Personen empfangen

Das Gelände darf während der Unterrichtszeiten nur mit Genehmigung einer Lehrperson verlassen werden.

Fernbleiben vom Unterricht

Im Krankheitsfall einer Schülerin/eines Schülers ist sofort die Schule zu verständigen. Eine Freistellung vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss rechtzeitig vor dem beabsichtigten Termin schriftlich beantragt werden.
 

Beim unerlaubten Fernbleiben vom Unterricht werden folgende Schritte eingeleitet:

  • beim ersten Mal: 1. Mahnung an die Eltern
  • beim zweiten Mal: 2. Mahnung an die Eltern
  • beim dritten Mal: Anzeige bei der BH Oberwart