Polytechnische Schule
Oberwart
Schul- und Hausordnung
Grundsätzliches: Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, diese Schul- und Hausordnung in eigener Verantwortung ein zu halten. Jeder Verstoß dagegen zieht Konsequenzen nach sich, die bis zum vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht reichen können.
1. Der Unterricht
beginnt um 07:40; spätestens zu diesem Zeitpunkt sitzen alle SchülerInnen in den Klassen.
Auf das pünktliche Erscheinen zum Unterricht, speziell auch zum Nachmittagsunterricht bzw. zu Schulveranstaltungen wird größter Wert gelegt.
2. Die Beaufsichtigung
der SchülerInnen beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn bzw. einer Schulveranstaltung. Während der Pausen wird die Beaufsichtigung fortgesetzt, in der Mittagspause ist jedoch keine vorgesehen.
3. Die Pausen
dienen der Erholung bzw. zum Aufsuchen der Toiletten und eventuell zum Wechsel der Klassen zwischen zwei Unterrichtsfächern. Nach dem Einläuten der folgenden Stunde begeben sich alle Schüler sofort und ausnahmslos auf ihre Plätze. Die Klassenzimmertür wird geschlossen.
4. In den Klassen
ist jeder Schüler für seinen Platz verantwortlich
werden nach Unterrichtsende die Sessel auf den Tisch gestellt
ist das Mobiltelefon ausgeschaltet
ist Kartenspielen außer in den Mittagspausen verboten
ist jede Schülergruppe für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich
5. Werkstätten und EDV-Räume
dürfen nur in Begleitung des jeweiligen Klassenlehrers betreten werden. Die Inbetriebnahme von Maschinen und
EDV-Geräten ist nur mit Genehmigung des Lehrers gestattet.
6. Im gesamten Schulgebäude
gilt Hausschuhpflicht (schwarze Gummisohlen sind nicht erlaubt)
herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot
ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände strengstens verboten
ist das Kaugummikauen nicht erlaubt
landen keinerlei Abfälle auf dem Fußboden
wird nicht gelaufen, geschrieen oder gar gerauft
werden keine Kappen oder Mützen getragen
7. Auf dem Schulgelände
gilt ebenfalls striktes Alkohol- und Rauchverbot
werden keine schulfremden Personen empfangen (Freunde)
Das Gelände darf während der Unterrichtszeiten nur mit Genehmigung eines Lehrers verlassen werden.
8. Bei Erkrankung
eines Schülers ist sofort die Schule zu verständigen. Eine Freistellung vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen
möglich und muss rechtzeitig vor dem beabsichtigten Termin schriftlich beantragt werden.
9. Unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht
beim ersten Mal: 1. Mahnung an die Eltern
beim zweiten Mal: 2. Mahnung an die Eltern
beim dritten Mal: Anzeige bei der BH Oberwart